Anzeige eines Sterbefalles

Bei einem Todesfall in einer Wohnung ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt. 

Sie sollten auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen. Folgende Unterlagen sind dabei mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde oder Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise Gebühren an welche sich in ihrer Höhe nach den jeweiligen Gebührengesetzen richten. Sie können sich jederzeit direkt beim Standesamt über die benötigten Dokumente bzw. über die aktuelle Höhe der Gebühren informieren.

Standesamt Neulengbach, Kirchenplatz 82, 3040 Neulengbach

02772/52106, 02772/52105-55

 

 

 



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG