Bauanzeige

 Anzeigepflichtige Bauvorhaben sind gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014 vor dem Beginn ihrer Ausführung der Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Bauvorhaben dürfen jedoch erst dann ausgeführt werden wenn die Baubehörde diese nicht untersagt hat.

Bitte unbedingt mitbringen:

  • Anzeige 
  • Beschreibung des Bauvorhabens (2-Fach)
  • Maßstäbliche Darstellung des Bauvorhabens (2-Fach)

Zuständig

Formulare



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG