Fundamt

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, deren Wert 10 Euro überschreitet, muss den Fund bei der Fundbehörde melden. Fundbehörde ist das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats, in Wien die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.

Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum

Wenn Sie in unserem Gemeindegebiet etwas finden (Brille, Handy, Schmuck, ...) dann sind diese Gegenstände am Gemeindeamt abzugeben und eventuell ist eine Fundanzeige zu erstatten.

Falls Sie etwas verloren haben können Sie gerne am Fundamt der Gemeinde nachfragen, ob dieser Gegenstand gefunden wurde.

Des Weiteren können Sie am Fundamt eine Verlustanzeige erstatten, welche oft beim Verlust von diversen Karten oder Ausweisen benötigt wird, damit diese neu ausgestellt werden können.

  • Bei Fund von Schusswaffen und verbotenen Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind (z.B. Pistole oder Revolver): 
    • Die Sicherheitsbehörde oder eine Dienststelle der Polizei.
  • Bei Fund von Kriegsmaterial (z.B. Maschinengewehr oder Handgranate):
    • Unverzügliche Verständigung einer Dienststelle der Polizei oder des Militärs – Kriegsmaterial nicht an sich nehmen.

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zuständig.

 

Zuständig



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG