Kontakt

Kontaktdaten von Marktgemeinde Asperhofen
Anschrift Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1
3041 Asperhofen
Telefon+43 2772 58295
Faxnummer+43 2772 5829515
Webhttp://www.asperhofen.gv.at
E-Mail-Adressegemeinde@asperhofen.gv.at
Amtszeiten
  • Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
  • Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 22.04.2024 ab 08:00 Uhr

Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15.11., 24.12. und 31.12. statt.

Amtsstunden (Öffnungszeiten des Bürgerservice) 

Während der Amtsstunden können Sie schriftliche Anbringen persönlich abgeben. Schriftliche Anbringen sind beispielsweise Anträge, Ansuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen in Schriftform.

Beratungsgespräche und Auskünfte zu Ihrem Anbringen sind nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Hinweis: Schriftliche Anbringen können Sie außer durch persönliche Abgabe beim Bürgerservice auch per Post, als Fax oder als E-Mail einbringen. Verwenden Sie dafür bitte nachstehe Adressen und beachten Sie bitte die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Marktgemeinde Asperhofen.

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Amtsstunden übermittelte Anbringen erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt gelten.

Sprechzeiten des Bürgermeisters

Für persönliche Vorsprache bei Bürgermeister Mag. (FH) Harald Lechner ist eine Terminvereinbarung während den Parteienverkehrszeiten notwendig. Folgende Informationen sind bitte immer bekannt zu geben:

  • Name und Adresse
  • Telefonnummer, E-Mail Adresse
  • Anliegen - wir bitten Sie um möglichst genaue Beschreibung Ihres Anliegens, um die notwendigen Unterlagen vorbereiten zu können.

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Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG