Heizkostenzuschuss

Zu Beginn der Heizperiode im Herbst beschließt die NÖ Landesregierung jährlich einen Zuschuss zu den anfallenden Heizkosten für sozial bedürftige Menschen. Mit dem Heizkostenzuschuss soll sichergestellt werden, dass jene Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Unterstützung benötigen, rechtzeitig Planungssicherheit haben und ausreichend Heizmaterial einlagern können. Menschen mit niedrigem Einkommen, Bezieher einer Mindestpension sowie Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung können den Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragen.

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Zuständig

Formulare



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG