Kinderbetreuungsoffensive - Da tut sich was!

Liebe Asperhofnerinnen und Asperhofner!

In der Ausgabe 01/2023 habe ich Ihnen die Eckpunkte der NÖ Kinderbetreuungsoffensive erläutert, heute kann ich schon einiges sehr erfreuliches berichten:

Die Warteliste unserer Kleinkinderbetreuungseinrichtung ist aktuell lang und unsere Kindergärten sind voll. Gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung (Schulen und Kindergärten des Amtes der NÖ Landesregierung) haben wir uns dazu entschieden, unsere Betreuungseinrichtungen um eine Kleinkinder- sowie eine Kindergartengruppe zu erweitern. 


Kleinkinderbetreuung:

Kleinkinderbetreuung:

Seit September 2023 greifen die ersten Gesetzesänderungen der Kinderbetreuungsoffensive, nämlich die von welcher die Kleinkinderbetreuung betroffen ist. Die bestehende Kleinkindergruppe wird seit September durch eine dritte Betreuungsperson unterstützt, da sich hier der Betreuungsschlüssel für unter 3-jährige Kinder geändert hat (1:5). Die Beiträge für die Betreuung am Vormittag sind nun für die Familien gefallen. Somit ist auch die Bertreuung von 1–2,5-Jährigen vormittags kostenlos! 

Die zweite Kleinkindergruppe wird, wie auch die erste Gruppe, in Kooperation mit der Marktgemeinde Würmla eröffnet. Die Umbauarbeiten des alten Raikagebäudes laufen auf Hochtouren und wir können mit Beginn des 2. Schulsemesters (Februar) in Betrieb gehen. 

Ich bitte alle Familien mit einer Anmeldung in unserer Einrichtung verantwortungsvoll umzugehen. Bitte melden Sie ihr Kind nur an, wenn es wirklich notwendig ist. Unser Ziel ist es die Familien bei Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. bei sonstigen sozialen Herausforderungen zu unterstützen. Es wäre sehr schade, wenn angemeldete Kinder mangels Notwendigkeit nicht erscheinen und somit den Platz für Familien belegen, welche den Betreuungsplatz dringend benötigt hätten.   

Kindergarten:

Aktuell haben wir in unserem Gemeindegebiet 5 Kindergartengruppen. Ab September ist es rechtlich möglich auch 2- jährige Kinder in den Kindergarten aufzunehmen (aktuell ab 2,5J). Zusätzlich wird die Höchstzahl der Kinder pro Gruppe heruntergesetzt und dadurch benötigen wir eine zusätzliche Kindergartengruppe. 

Um möglichst rasch, vielen Kindern einen Kindergartenplatz anbieten zu können, haben wir uns für eine provisorische Kindergartengruppe entschieden. Die Räumlichkeiten werden momentan mit den betroffenen Bildungseinrichtungen und der zuständigen Fachabteilung (Abteilung Kindergärten des Amtes der Nö Landesregierung) geprüft.

Aus pädagogischer Sicht ist es uns wichtig, die Altersspanne in der Kindergartengruppe eher gering zu halten. Solange dies organisatorisch sinnvoll und machbar ist, werden wir eine Kleinkindgruppe (2-ca.3J) und altersgemischte Gruppen (3J- Schuleintritt) einrichten. Umso jünger Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung eintreten, umso wahrscheinlicher wird ein Gruppenwechsel für das Kind, während seiner Kindergartenzeit. Für Eltern mag dies oft etwas abschreckend wirken. Dies ist aber in sehr vielen Gemeinden gelebte Praxis und für die Kinder sehr selten ein Problem.

Wir suchen Aushilfskräfte in der Kinderbetreuung!!

Sie suchen einen Zuverdienst während des Studiums, Karenz oder Pension? Lieben die Arbeit mit Kindern und sind zeitlich etwas flexibel? Bei dieser Vertretungstätigkeit handelt es sich um keine Fixanstellung und es wird gerne Rücksicht auf Zuverdienstgrenzen genommen. 

Bei Interesse (auch für eine ev. Fixanstellung) wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Asperhofen.


Abschließend möchte ich mich noch bei ALLEN Mitarbeiterinnen in unseren Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie am Gemeindeamt, bedanken. Es ist sehr schön, mit so motivierten Menschen gemeinsam, das möglichst Beste für unsere Familien herauszuholen. Ich bin sehr froh, auch meine eigenen Kinder so gut aufgehoben zu wissen.


GGR Christina Steinböck


Stand 10.12.2023



15.12.2023



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG