NÖ Wohnkostenzuschuss ab 23.10.2023

Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Bürger,

nachstehend haben wir Ihnen die ersten Informationen über den NÖ Wohnkostenzuschuss kurz und knapp zusammengefasst.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes NÖ unter: Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss kann ab 23. Oktober beantragt werden - Land Niederösterreich (noe.gv.at) 


Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragt werden.

Die Antragstellung ist unter folgendem Link möglich: https://onlineratgeber.noel.gv.at/heizkosten/
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Online-Antragformular ein Ratgeber vorgeschalten ist, durch welchen abgeklärt wird, ob ein Anspruch auf den NÖ Wohnkostenzuschuss besteht. Anschließend erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin alle wichtigen Informationen sowie den Link zum Antragsformular in einer Zusammenfassung. Es werden bei dem Online Ratgeber keine personenbezogenen Daten abgefragt und die Anfrage wird auch nicht abgespeichert.
Sollte der angeführte Link nicht abrufbar sein, so wird ersucht den NÖ Wohnkostenzuschuss über die offizielle Hompage des Landes aufzurufen. Anschließend ist dier auf der Startseite zu finden.

Der NÖ Wohnkostenzuschuss ist eine einmalige Förderung und vergleichbar mit dem NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss. Er ist somit weder als Ersatz für den NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 angedacht noch mit diesem gleichzusetzen.


Wer kann diesen beantragen:
Einkommensgrenze:
20.000 Euro für 1 Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und
50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben.


Förderhöhe:
Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person.

Antragsfrist:
23. 10 2023 bis 31.12.2023
Beantragung online: unter www.noe.gv.at oder wenden Sie sich an die Servicenummer 02742/9005-15970.
Informationen von: www.noe.gv.at



Antragsformular

Antragsformular_NÖ_Wohnkostenzuschuss.pdf herunterladen (0.02 MB)



13.10.2023



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG