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Grundsteuer A von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben: 500 v.H. der Bemessungsgrundlage
Grundsteuer Bvon Grundstücken: 500 v.H. der Bemessungsgrundlage
Für die Besteuerung des Grundbesitzes ist der Einheitswert maßgebend, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes für den Steuergegenstand festgestellt worden ist.
Die Bewertung des Steuergegenstandes wird vom Finanzamt vorgenommen und ein Einheitswertbescheid erlassen. Gleichzeitig mit dem Einheitswert ist vom Finanzamt der Steuermeßbetrag festzusetzen. Dieser ergibt sich durch die Multiplikation des Einheitswertes mit der Steuermeßzahl. Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Produkt von Steuermeßbetrag und Hebesatz.
Für die Marktgemeinde Asperhofen wird die Grundsteuer vom Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten eingehoben. Etwaige Fragen zur Berechnung der Grundsteuer sind daher an den Gemeindeverband zu richten.
AdresseGemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk ST. PÖLTENHötzendorfstraße 13, 3100 St. Pölten
KontaktTelefon: 02742/71117Fax: 02742/71117 DW 13gemeindeverband@gvu-stpoelten.atBürozeitenMontag bis Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 UhrFreitag: 08.00 - 12.00 Uhr