Hundeabgabe und Hundemarke

Zuständig

Wenn Sie einen Hund halten möchten oder bereits einen Hund besitzen, dann ist dieser bei der Gemeinde anzumelden. Sie erhalten daraufhin eine Hundemarke, welche am Halsband des Tieres anzubringen ist.

Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden:  

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde; 
  • im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde:
    • Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde für alle Hunde 
    • zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde 
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden)

Außerdem ist einmal im Jahr eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Höhe der Hundeabgabe setzt sich wie folgt zusammen:

für Nutzhunde jährlich                                 € 6,54                         pro Hund

für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltungsgesetz jährlich        € 120,68                    pro Hund

für alle übrigen Hunde jährlich                  

für den ersten und zweiten Hund               € 30,18                      pro Hund

für jeden weiteren Hund                             € 42,24                         pro Hund 

Wird der Hund währen des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

ACHTUNG! Wenn Ihr Hunde verstirbt oder Sie ihn abgeben/verkaufen, dann müssen Sie den Hund bei der Gemeinde abmelden.

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Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG