Hundehaltung

Zuständig


Information zum NÖ Hundehaltegesetz

Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde.
Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln.


Hundeanmeldung

Für jeden Hund in Oberösterreich über 12 Wochen ist eine Anmeldung erforderlich.
Halter müssen über 16 Jahre alt sein und die erforderliche Sachkunde besitzen.
Innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme des Hundes muss die Anmeldung in der Gemeinde erfolgen.

  • erforderliche Unterlagen

  • weitere Informationen

  • Formular


Hundeabmeldung

Wenn Sie die Hundehaltung beenden möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Woche mitteilen, unter Angabe des Grundes für die Beendigung oder der Information über einen neuen Hundehalter. 
Falls der Hund verstorben ist, fügen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung eines Tierarztes bei.


Hundeabgabe/Hundemarke

Die Hundeabgabe wird jährlich für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. 
Die Hundeabgabe ist eine unteilbare Abgabe und ist immer im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch wenn der Hund nur einige Monate im Jahr gehalten wurde.

Die Höhe der Hundeabgabe setzt sich wie folgt zusammen:

Nutzhund€    6,54
1. und 2. Hund€   31,94
jeden weiteren Hund€   44,70
Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial€  127,70  

 Die Kosten der Hundemarke betragen € 3,00.


Leinen- und Maulkorbpflicht

Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

  • an öffentlichen Orten im Ortsbereich
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

Hinweis!

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.


Hundekot

Sauberer Pfotenabdruck: Gemeinsam für ein schönes Asperhofen


Hunde sind treue Begleiter, Spielgefährten und feste Familienmitglieder. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer Gemeinde für alle harmonisch bleibt, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Sauberkeit ist Ehrensache

Ein schönes Gemeindebild und gepflegte Grünflächen liegen uns allen am Herzen. Wir erinnern daher höflich an die gesetzliche Regelung:

  • Die Pflicht: Laut NÖ Hundehaltegesetz müssen Hundeführer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehend entfernen.
  • Die Entsorgung: Bitte nutzen Sie dafür die vorgesehenen Abfallbehälter.


Unser Service für Sie

Damit Ihnen die Entsorgung so leicht wie möglich gemacht wird, stehen an zahlreichen Standorten Hundekot-Beutel-Spender zur Verfügung. So bleibt der Spaziergang unbeschwert - auch wenn man mal die eigene Tüte vergessen hat.

Helfen Sie uns beim Nachfüllen!
Sollten Sie einmal einen leeren Spender entdecken, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Ein Anruf auf dem Gemeindeamt genügt. 

Wir danken allen verantwortungsbewussten Hundebesitzern, die mit gutem Beispiel vorangehen und Asperhofen sauber halten. 


Wichtige Informationen & Fundtiere

Tierärzte:
Tierartzpraxis Ruth Budik
Tierarztpraxis Rosenhof
Tierklinik St. Pölten
Tierklinik Mitterndorf
Tierklinik Tulln

Tierrettung Niederösterreich

Fundtiere:
Entdecken Sie das Portal Fundtiere in Niederösterreich.
Diese Webseite dient als zentrale Anlaufstelle für die Suche nach entlaufenen oder neuen Haustieren. 
Der Vorteil liegt darin, dass Sie Ihr vermisstes Tier jederzeit suchen können, unabhängig von den Amtszeiten. Zudem finden Sie auf dieser Plattform Informationen über Tiere, die auf ihre Besitzer warten.