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Eintragungszeitraum für 5 Volksbegehren vom 22. bis 29. Juni

Veröffentlichungsdatum03.06.2020Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde

Von 22. bis 29. Juni können Sie fünf Volksbegehren unterschreiben 

  • Klimavolksbegehren
  • EURATOM-Ausstieg Österreichs
  • Asyl europagerecht umsetzen
  • Smoke – JA
  • Smoke – NEIN

Éin Volksbegehren können Sie entweder persönlich in jedem Eintragungslokal in Österreich mit Ihre Unterschrift leisten oder dies Online mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte erledigen.

Wer kann ein Volksbegehren unterschreiben?
Jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zum Stichtag (18. Februar) das 16. Lebensjahr vollendet hat

Wann kann ich für die Volksbegehren unterschreiben?
Die Eintragung ist zu den in den Kundmachungen angegebenen Zeiten im Bürgerservice möglich:

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungs-Verfahren unterschreiben?
Mit einer Unterschrift bei einer beliebigen österreichischen Gemeinde (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder über Internet mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte.
Auch Auslands-Österreicherinnen und Auslands-Österreicher können mit einer Bürgerkarte ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Datei herunterladen: PDFText-mit-Begründung-Asyl-europagerecht-umsetzen

Datei herunterladen: PDFText-mit-Begründung-EURATOM-Ausstieg

Datei herunterladen: PDFText-mit-Begründung-Klimavolksbegehren

Datei herunterladen: PDFText-mit-Begründung-SMOKE-Ja

Datei herunterladen: PDFText-mit-Begründung-SMOKE-Nein