Abwasserbeseitungungsanlage - Kanalgebühren

Zuständig

 

Kanaleinmündungsabgabe: 

Einheitssatz € 11,68 zuzüglich 10 % MWSt. für Schmutzwasser

Einheitssatz € 5,58 zuzüglich 10 % MWSt. für Regenwasser

Die Kanaleinmündungsabgabe ist für den erstmaligen Anschluss zu entrichten und setzt sich aus der Berechnungsfläche mal dem Einheitssatz zusammen.

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m² berücksichtigt. Nicht angeschlossene Gebäude zählen zur unbebauten Fläche.

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differnzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung, wobei beide Abgaben mit dem bei Entstehung der Abgabenschuld geltenden Einheitssatz zu berechnen sind.


Kanalbenützungsgebühr:

Einheitssatz € 2,67 zuzüglich 10 % MWSt., für Schmutzwasser

Einheitssatz € 2,937 zuzüglich 10 % MWSt., für Schmutzwasser und Regenwasser

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese ergibt sich aus der Berechnungsfläche mal dem Einheitssatz.

 

Bei Fragen bezüglich der Berechnung wenden Sie sich bitte an Frau Irschik und bei Fragen bezüglich der Vorschreibung bzw. der Quartalsrechnung an Frau Höllmüller.



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG