Änderungen Glassammelstellen und Gelber Sack

Änderungen Glassammelstellen

ÄNDERUNG GLASSAMMELSTELLEN

Am 13.02.2023 wurden die alten Glassammelcontainer gegen die neuen getauscht und gleichzeitig die Sammelstellen aufgrund der für die neuen Sammelbehälter erforderlichen Gegebenheiten teilweise geändert.

Folgende Glassammelstellen stehen Ihnen im Gemeindegebiet ab sofort zur Verfügung:

Asperhofen
Bauhof
Grabensee
FF-Haus
Großgraben
beim Umkehrplatz
Siegersdorf
FF-Haus
Starzing
Ertlgasse 4
Wimmersdorf
Obere Landstraße 7


Die Humana-Abgabestellen bleiben vorerst unverändert.


ÄNDERUNG METALLVERPACKUNGEN IN DEN GELBEN SACK

Zu viel recycelbares Verpackungsmaterial landet noch immer im Restmüll. Damit sich das ändert, kommen seit 1.1.2023 alle Verpackungen, außer Glas und Papier, in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne.

Das betrifft:

  • Kunststoffverpackungen Hohlkörper (zb PET-Flaschen, Shampooflaschen)
  • Verpackungen aus Kunststoff (zb Joghurtbecher, Wurst- und Käseverpackungen)
  • Verpackungen aus Metall und Aluminium (zb Getränke- und Konservendosen, Kronkorken)
  • Verpackungen aus Materialverbund (zb Getränkekartons, Chipsverpackungen)
  • Verpackungen aus Styropor (zB bei Elktronik-Geräten)

Warum kommt das alles ins Gelbe?

In Niederösterreich landen derzeit rund 20 Prozent Verpackungsmaterialien im Restmüll und fallen somit aus dem Recycling-Zyklus. Alle Verpackungen, außer Glas und Papier, gehören seit 1.1.2023 in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. Die Wertstoffe werden danach sauber und voll automatisch getrennt, damit Verpackungsmaterialien länger im Recycling-Zyklus bleiben. Alle Infos, was wie und wo zu entsorgen ist, finden Sie im Trenn-ABC auf trennsetter.at

https://www.insgelbe.at/

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28.10.2022



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG