Aufschließungsabgabe

Zuständig

 Die Aufschließungsabgabe wird von Eigentümern von Baulandgrundstücken zur Verwendung der Verkehrserschließung einmalig eingehoben. Berechnet wird sie wie folgt:

Die Quadratwurzel aus der Fläche des Grundstückes mal dem Bauklassenkoeffizient (für die Bauklasse II ist dieser 1,25) und das Ergebnis mal dem Hebesatz (derzeit € 620,63).

Die Ergänzungsabgabe (wird z.B. dann eingehoben wenn für ein Grundstück nicht die entsprechende Bauklasse bezahlt wurde und nun ein Gebäude errichtet werden soll) ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung, wobei beide Abgaben mit dem bei Entstehung der Abgabenschuld geltenden Einheitssatz zu berechnen sind.



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG