Befüllung von Swimmingpools


Immer mehr Menschen nutzen die Freuden am Pool im eigenen Garten. Mit der steigenden Anzahl privater Schwimmbäder sind die Befüllungen von Pools jeglicher Größe im Frühjahr eine zunehmende    Herausforderung für die Trinkwasserversorgung! Die Wasserentnahme aus Hydranten durch Privatpersonen ist nicht zulässig, es besteht die Gefahr eines Druckabfalls im Wasserleitungsnetz und kann somit die Trinkwasserversorgung gefährden. Hinzu kommen Wasserverluste die durch einen nicht ordnungsgemäß geschlossenen Hydrant entstehen.  


Die Befüllung sollte über die hauseigene Wasserleitung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der jährlichen Wasserzählerstandsmeldung am Jahresende und der darauffolgenden Jahresabrechnung der Hausbesitzerabgaben.


Nur wenn Sie einen neuen Pool errichten und eine Befüllung während der Hinterfüllung der Wanne benötigen, könnte der hauseigene Wasseranschluss zu wenig Wasser in kurzer Zeit liefern. In diesem Fall ist auch eine Befüllung über einen Hydranten möglich. Dazu kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Asperhofen.


Bevor Sie den Pool befüllen informieren Sie uns bitte kurz am Gemeindeamt 02772/58295 13 oder DW 16.



03.05.2023



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

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