Grundsteuer

Grundsteuer A
von land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben:    500 v.H. der Bemessungsgrundlage

Grundsteuer B
von Grundstücken:
     500 v.H. der Bemessungsgrundlage

Für die Besteuerung des Grundbesitzes ist der Einheitswert maßgebend, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes für den Steuergegenstand festgestellt worden ist.

Die Bewertung des Steuergegenstandes wird vom Finanzamt vorgenommen und ein Einheitswertbescheid erlassen. Gleichzeitig mit dem Einheitswert ist vom Finanzamt der Steuermeßbetrag festzusetzen. Dieser ergibt sich durch die Multiplikation des Einheitswertes mit der Steuermeßzahl. Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Produkt von Steuermeßbetrag und Hebesatz.

Für die Marktgemeinde Asperhofen wird die Grundsteuer vom Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten eingehoben. Etwaige Fragen zur Berechnung der Grundsteuer sind daher an den Gemeindeverband zu richten.

Adresse

Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk ST. PÖLTEN
Hötzendorfstraße 13, 3100 St. Pölten 

Kontakt

Telefon: 02742/71117
Fax: 02742/71117 DW 13
gemeindeverband@gvu-stpoelten.at

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr



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Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG