Hundeabgabe und Hundemarke

Zuständig

 

Wenn Sie einen Hund halten möchten oder bereits einen Hund besitzen, dann ist dieser bei der Gemeinde anzumelden. Sie erhalten daraufhin eine, welche am Halsband des Tieres anzubringen ist.

Außerdem ist einmal im Jahr eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Höhe der Hundeabgabe setzt sich wie folgt zusammen:

für Nutzhunde jährlich                                 € 6,54                         pro Hund

 

für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltungsgesetz jährlich        € 114,93                    pro Hund

 

für alle übrigen Hunde jährlich                  

für den ersten und zweiten Hund               € 28,74                      pro Hund

für jeden weiteren Hund                             € 40,23                         pro Hund 

 

Wird der Hund währen des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

ACHTUNG! Wenn einer Ihrer Hunde verstirbt oder Sie ihn hergeben/verkaufen, dann müssen Sie den Hund bei der Gemeinde abmelden.



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG