Keine Mülltrennung für Haushalte unter "Corona-Quarantäne"

Müll

Grafik einer silbernen Mülltonne Bild von Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Restmüll und alle anderen Abfallarten kommen gemeinsam in den Restmüll. (z.B. Altpapier, Bio, Metall,- und Kunststoffverpackungen)
Alles zusammen in einen Sack geben und fest verschließen!
www.umweltverbaende.at

Zentrale Aussage
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne,
gelber Sack) zugeführt werden.


Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Die Sammlung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restmülls in den beiden niederösterreichischen Müllverbrennungsanlagen gewährleisten eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C. Um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne aber auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden. Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion
finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/ DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html


Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr
bereitgestellt werden, dass

  1.  spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind,
  2.  keine (oder nur untergeordnet) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind,
  3.  keine Säcke frei zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.


Diese Ausführungen gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Restabfälle neiner thermischen Behandlung zugeführt werden.
Für Rückfragen zur Entsorgung im Einzelfall sollten Sie sich an Ihren Gemeindeverband /Abfallverband Ihrer entsorgungspflichtigen Körperschaft wenden.

Abfallentsorgung_Quarantäne_A4_2021.pdf herunterladen (1.65 MB)

22.02.2021



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG