Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Voraussetzungen
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
- Vor- und Familienname
- Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)
Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen.
Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Kosten
Für den Antrag
Für die Auskunft
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
- Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro
Rechtsgrundlagen