Die Meldung ist spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung einzubringen. Der Meldung sind folgende Beilagen anzuschließen:
- Darstellung und Beschreibung
- Installateurbescheinigung bei Heizkesseln
- Eignungsbefund des Rauchfangkehrers (bei Heizkesseln und Öfen)