Sozialhilfe/Mindestsicherung

Die Mindestsicherung (sogenannte "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" nach dem Gesetzeswortlaut) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen in Notlagen, die ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Unterhalt, Pension etc.) nicht decken können. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst. Sie soll den Lebensunterhalt und die Unterkunft sichern.

Zuständige Stellen

Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.

Über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung entscheidet die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).  

Kosten

Gemäß § 38 NÖ MSG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.  

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt bzw. erhalten Sie beim Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Tel: 02742/900516341

Fax: 02742/900516220

E-Mail:post.gs5@noel.gv.at

 Datei herunterladen: PDFMindestsicherung Informationsblatt Infoblatt_BMS_ab_14.03.2018.pdf

 

Zuständig

Formulare



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG