Unsere zukünftige Gemeindeärztin stellt sich vor!

Dr. med. univ. Calipso Reif-Pröll

Praxis für hausärztliche Versorgung
Dr. med. univ. Calipso Reif-Pröll


„Wenn man gesund werden will, muss man aufhören seine Krankheit zu füttern!“
René Baumann


Hausärztin zu sein ist eine Vertrauenssache.
Ab dem 3. April 2023 freue ich mich darauf, auch Ihr Vertrauen gewinnen zu können.
Die neue Praxis in Asperhofen wird modern und hochwertig ausgestattet sein.

Allgemeine Medizin und Menschen sowie eine ganzheitliche Sicht auf alle PatientInnen sind mir ein Herzensanliegen.
Individuell setze ich schulmedizinische und komplementäre Methoden ergänzend ein und kann Sie so bestmöglich auf Ihrem Weg zu Gesundheit begleiten.
Durch meine langjährige Erfahrung und viele Zusatzqualifizierungen kann ich Sie kompetent und professionell betreuen.
Im Jahr 2009 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen und seit dem Jahr 2016 führe ich eine private Ordination in Wien.
Darüber hinaus war ich ärztliche Leiterin im Kurhotel Salzerbad und leite den medizinischen Bereich im Kurhotel Leonardo.
Als Referentin und Vortragende bin ich sowohl für MedizinerInnen als auch für PatientInnen national und international tätig.


Zusätzliche Qualifikationen und Schwerpunkte:

ÖAK Notarztdiplom
ÖAK Diplom Krankenhaushygiene
ÖAK Kur- und Präventivmedizin Diplom
ÖAK Ernährungsmedizindiplom
WIAP Arbeitsmedizin (in Ausbildung)
Mesotherapie Diplom
NAET Kinesiologie Diplom
Allergien Behandlung
Vitalstoffe und Ernährungsmedizin
Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos
Bioidente Hormone
Mikroimmuntherapie
Orthomolekulare Medizin

Mein Team und ich freuen uns sehr auf Sie!
Ihre Dr. med. univ. Calipso Reif-Pröll  


Ordinationszeiten

ab 01. April 2023

Montag: 09:00-13:00
Dienstag: 07:30-10:30
Mittwoch: 07:30-11:30
und 14:00-17:00
Donnerstag 09:00-12:00
und 15:00-18:00
Freitag: geschlossen

19.12.2022



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG