Jede öffentliche Veranstaltung ist der Gemeinde zu melden und bedarf eines Bescheides, der diese Veranstaltung zulässt. Die Anmeldung einer Veranstaltung hat 2 Monate vorher zu erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen.
Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an (z.B. Bundesgebühren, Landesverwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren).
HINWEIS
Wenn es sich um eine öffentliche Aufführung handelt, bei der geschützte Musik und/oder Texte dargeboten werden (z.B. Unterhaltungs- oder Tanzveranstaltung), müssen eventuell zusätzlich Nutzungsgebühren an die Urheberrechtsgesellschaft "Autoren, Komponisten und Musikverleger" (AKM) gezahlt werden. (https://www.akm.at/musiknutzer/oeffentliche-auffuehrung/fragen-antworten/)