Volksbegehren

Unterschrieben werden kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) während der jeweiligen Amtsstunden. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt. 

Volksbegehren können auch online unterschrieben werden, dazu wird eine Handy-Signatur benötigt.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zuständig



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG