Wasserversorgungsanlage - Wassergebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt8,32 € m²

Zuständig

Wasseranschlussabgabe: 

Einheitssatz  € 8,83 zuzüglich 10 % MWSt.

Für den erstmaligen Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Diese setzt sich aus der Berechnungsfläche mal dem Einheitssatz zusammen.
 
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße vervielfacht, in allen anderen Fällen verdoppelt und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500m²  berücksichtigt.

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung, wobei beide Abgaben mit dem bei Entstehung der Abgabenschuld geltenden Einheitssatz zu berechnen sind.

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Bereitstellungsgebühr beträgt € 137,91 jährlich/3 m³ Zähler zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer.

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Diese beträgt :     € 2,29/m³ zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer.

Ablesezeitraum: 01.04.-31.03. (Die Verrechnung erfolgt für das vergangene Jahr).

Bei einem Besitzerwechsel geben Sie bitte den Zählerstand auf der Gemeinde bekannt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Melanie Irschik - Anschlussabgabe

Bettina Höllmüller - Wasserbezugsgebühr und Bereitsellungsgebühr

 



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG